Neue Fahrschulbögen 2020

Die große Frage ist, was sich im Bereich der Fahrschulbögen 2020 ändern wird. Wer sich früh auf diese Frage vorbereitet, kommt nicht in Verlegenheit oder böse Überraschungen.

Es wird zwar keine großen Veränderungen – zumindest ist davon bislang nichts öffentlich – wie beispielsweise einen neuen Prüfungskatalog, aber dennoch werden sich die Trends der Vergangenheit weiter fortsetzen. Das heißt: Weniger Papier, mehr online.

Die Programme zum Lernen der Fahrschulbögen werden 2020 noch besser und können den Fahrschüler so immer individueller bei Schwierigkeiten unterstützen. So wird das Lernen immer effektiver und es bleibt mehr Zeit für die praktische Ausbildung in der Fahrschule.

Es steht zu erwarten, dass diese Programme zunehmen online laufen, sodass eine Installation auf dem heimischen Computer in immer mehr Fällen überflüssig wird. Und so wird auch der Fahrschulbogen für unterwegs immer beliebter. Die Durchdringung von Smartphones nimmt immer weiter zu, sodass immer mehr Fahrschüler Applikationen fürs iPhone andere Handy benutzen, um sich auf die Führerscheinprüfung vorzubereiten.

Aber auch 2020 bleibt wichtig: Die theoretische Ausbildung zum Führerschein ist kein Spiel, sondern die Vorbereitung auf ein langes und grundsätzlich gefährliches Autoleben. Bleiben wir gespannt, wohin die Reise in Sachen Fahrschulbögen 2020 geht.

Der Feuerwehrführerschein

Der „Feuerwehr“-Führerschein: Morgen tagt der Verkehrsausschuss des Bundesrates. Rettungskräfte, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und der Katastrophen-Schutz, sie alle sind auf ehrenamtliche Helfer angewiesen. Diese haben aber in den wenigsten Fällen einen Führerschein für LKWs, die meisten Hilfsfahrzeuge haben jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Und genau hier wird es problematisch. Während der frühere PKW-Führerschein der Klasse 3 auch die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen erlaubte, sieht die Lage seit 1999 anders aus. Zu jener Zeit wurden in der ganzen Europäischen Union die Führerscheinklassen umgestellt und neu geordnet. Das hieß auch: Der neue PKW-Führerschein der Klasse B gilt nur noch für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen entfielen dann in neue Klasse C1.

Zwar dürfen die Autofahrer, die damals, vor der Umstellung der Fahrerlaubnisarten, einen Führerschein der Klasse 3 gemacht hatte, weiterhin Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht steuern – nur werden das bei den Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den ganzen anderen Hilfsdiensten eben immer weniger. Und das macht das Problem besonders schlimm, denn es führt zugleich auch dazu, dass den ganzen Hilfsorganisationen, die dringend Freiwillige benötigen, die auf ehrenamtlicher Basis arbeiten, der Nachwuchs immer mehr wegbleibt.

Denn wer will noch zur Feuerwehr, wenn er kein Löschfahrzeug mehr fahren darf? Und diese sind nun mal meistens schwerer als das für den Führerschein der Klasse B seit dem Jahr 1999 zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die alten Führerscheine der Klasse 3 unterstehen noch dem „Bestandsschutz“, der damals zugleich mit den Umstellungen der Führerscheinklassen in der EU eingeführt wurde. Doch wer jetzt einen Führerschein der Klasse B hat, darf definitiv keine Fahrzeuge mit mehr Gewicht als 3,5 Tonnen fahren, und fällt damit aus dem möglichen Fahrerstamm für die Hilfsorganisationen in unserem Land.

Dies erregt schon lange die Gemüter, und endlich tagt nun auch morgen der Verkehrsausschuss des Bundesrates dazu. Es wird Zeit für den „Feuerwehr“-Führerschein, und das sich hier was tut. Zwar hatte der Bundestag sich schon für eine Lösung des Problems ausgesprochen, dieses geht jedoch zum Beispiel dem Automobilclub von Deutschland nicht weit genug. Deshalb schrieb der AvD heute in einer Presseerklärung zur morgigen Ausschusssitzung:

Extremsituationen erfordern überdurchschnittliche Ausbildung

Der Bundestag hat sich bereits für eine Ausnahmeregelung ausgesprochen und möchte die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ändern. So sollen in Zukunft Feuerwehrleute sowie Hilfsdienstangehörige (z.B. Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser) mit Klasse B-Führerscheinen Einsatzfahrzeuge bis 4,75 bzw. 7,5 Tonnen steuern dürfen – wenn Sie eine Zusatzausbildung machen und eine Zusatzprüfung ablegen. Der AvD sieht das kritisch und favorisiert eine andere Lösung. Unbestritten sollte und muss auf die Führerscheinproblematik der Einsatzkräftekräfte reagiert werden. Die Fahrer sind jedoch häufig Extremsituationen ausgesetzt und bei Einsätzen mit hohem Tempo unterwegs – sie sollten die schweren Lösch- oder Hilfsfahrzeuge also sicher beherrschen.

Der AvD schlägt deshalb vor, von einer Erweiterung der Klasse B Abstand zu nehmen und die Einsatzkräfte im Rahmen der regulären Führerscheinausbildung für die Klasse C1 zu qualifizieren. Dies könnte in gesonderten und aus Landes- und Bundesmitteln finanzierten Kursen geschehen. Darin könnten die besonderen Anforderungen an diese Personengruppe berücksichtigt werden und zusätzliche Trainings an Fahrsimulatoren oder auch psychologische Schulungen integriert werden. Denn eine gute, fundierte und praxisnahe Ausbildung ist für Hilfskräfte besonders wichtig – zur eigenen Sicherheit und zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Studien belegen, dass das Risiko im Rahmen einer Blaulicht-Einsatzfahrt zu verunglücken, achtmal so hoch ist wie bei einer Alltagsfahrt.“ (Quelle: AvD)

Es wird also möglicherweise morgen eine heiße Debatte werden. Und es geht um die Zukunft der Rettungseinsätze in unserem Land. Hoffen wir, dass die dem eine Entscheidung fällenden Personenkreis auch wirklich klar ist.

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